Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe - Localtax)

Wie aus den Medien bereits bekannt sein dürfte, ist die Gemeindeaufenthaltsabgabe (auch Ortstaxe genannt) ab dem 1. Jänner 2014 pro Person und Übernachtung von allen Personen, die im Landesgebiet in den Beherbergungsbetrieben übernachten, geschuldet.

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2022

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Beschreibung

Wie aus den Medien bereits bekannt sein dürfte, ist die Gemeindeaufenthaltsabgabe (auch Ortstaxe genannt) ab dem 1. Jänner 2014 pro Person und Übernachtung von allen Personen, die im Landesgebiet in den Beherbergungsbetrieben übernachten, geschuldet.

Die Ortstaxe unterliegt nicht der Mehrwertsteuer, wird bei der Abreise fällig und muss in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden.

Verordnung und Beschluss

Verordnung und Beschluss über die Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe - Localtax)

Kontakt

Rathaus

MEIERN 96, 39020 Martell

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Zuletzt aktualisiert: 31.12.2024, 12:13 Uhr

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