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Dieses Amt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindegebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung, Fernwärme).
Zu den Aufgaben dieses Amtes gehört die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung, Fernwärme), sowie die Zwangseintreibung.
Zuletzt aktualisiert: 02.09.2025, 14:29 Uhr