Diese Verordnung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, die durch die Verwendung von Kleinkameras als individuelles Ausrüstungswerkzeug in Übereinstimmung mit der Dienstordnung des Ortspolizeikorps durchgeführt wird, wonach die Verwendung von Kleinkameras für die Ausführung von Audio/Videoaufzeichnungen frei durchgeführt werden und eine Beweisquelle für die Aufdeckung von Straftaten oder Verwaltungsrechtsverletzungen sein kann.