Gebührenrechnungen 2023 (Trinkwasser, Abwasser, Müllentsorgung, Friedhof und Aufenthaltsabgabe)

Die Gebührenrechnungen für das Jahr 2023 werden auch heuer wieder Anfang des Jahres 2024 an die Bürger versendet.

Veröffentlichungsdatum:

27.02.2024

Lesedauer

1 Minute

Kategorien
bill

Die Gebührenrechnungen für das Jahr 2023 werden auch heuer wieder Anfang des Jahres 2024 an die Bürger versendet. Jene Personen welche ihre E-Mail Adresse in der Gemeinde hinterlegt haben, bekommen die Rechnungen per E-Mail. Jene Personen welche keine E-Mail-Adresse hinterlegt haben, bekommen die Rechnungen per Post zugestellt. 

Sollte jemand die Rechnung per Mail bekommen und das gleiche Dokument per Post erhalten, handelt es sich um einen doppelten versandt, welcher derzeit technisch nicht lösbar ist. Dafür entschuldigen wir uns im Voraus.


Übermittlung per Email:

Die Kunden mit hinterlegter Email-Adresse sollten die Rechnungen in ihrem Email-Postfach unter folgendem Betreff finden:

POSTA CERTIFICATA: Nr: 1/1110* – 02.02.2022 Trinkwasser** 2021   

* Rechnungsnummer

** Art der Gebühr

Im Anhang der E-Mail befindet sich die Rechnung als PDF, welche heruntergeladen und abgespeichert werden kann. 

Übermittlung in Papier:

Jene Kunden, die keine Email-Adresse in der Gemeinde hinterlegt haben, erhalten die Rechnungen wie bisher in Papierform mittels Post.

Um Druck- und Postspesen zu vermeiden und eine pünktliche Zustellung zu garantieren, ist es wichtig, wenn wir so viele Rechnungen wie möglich über Email verschicken können. 

Wir ersuchen daher um Abgabe der E-Mail-Adresse im Gemeindeamt.

Zahlung:

Bei allen Kunden, die einen Dauerabbuchungsauftrag SEPA angelegt haben, wird der geschuldete Betrag bei Fälligkeit vom angegebenen Bankkonto abgebucht. Auf der Rechnung steht bei Zahlungsart der Hinweis dass die Abbuchung automatisch erfolgt.

Alle anderen Rechnungsempfänger müssen mit dem beigefügten PagoPa-Zahlungsschein die Zahlung durchführen. Dies kann ganz bequem und einfach über Onlinebanking (scannen des QR-Codes) oder direkt bei der Bank erfolgen. 

Fälligkeiten:

Wir bitten höflichst die Überweisung innerhalb der Fälligkeit vorzunehmen. Alle offenen Rechnungen werden nach der 2. Mahnung (welche eine vollstreckbare Mahnung und der erste Schritt zur Zwangseintreibung ist) an die Südtiroler Einzugsdienste zum Inkasso weitergeleitet.


Kontakt

Rathaus

MEIERN 96, 39020 Martell

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 23.04.2024, 11:30 Uhr

Entdecken

Bekanntmachungen

Ausschreibungen, Bekanntmachungen von Wettbewerben und weitere Informationen Möglichkeiten für Bürger*innen...

News

Aktuelle Informationen über Veranstaltungen und das kulturelle Leben in der Gemeinde.

Pressemitteilungen

 Amtliche Mitteilungen des Bürgermeisters, der politischen Organe und der Gemeindeämter.