Europäischer Invalidenparkschein

Personen mit Behinderung, die eine fehlende oder erheblich eingeschränkte Gehfähigkeit nachweisen, können in der eigenen Wohnsitzgemeinde um die Ausstellung eines europäischen Parkausweises für Behinderte ansuchen.

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2022

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1 Minute

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Personen mit Behinderung, die eine fehlende oder erheblich eingeschränkte Gehfähigkeit nachweisen, können in der eigenen Wohnsitzgemeinde um die Ausstellung eines europäischen Parkausweises für Behinderte ansuchen.

Der Ausweis ist persönlich und hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Er berechtigt die geltenden Parkerleichterungen in den EU-Mitgliedsstaaten, in dem sich der Berechtigte aufhält, zu beanspruchen. Der Parkausweis ist im Fall der Benutzung im vorderen Teil des Fahrzeugs so anzubringen, dass die Vorderseite des Ausweises zu Kontrollzwecken gut sichtbar ist.

Alle Informationen diesbezüglich finden Sie unter folgendem Link: Online Dienste der Gemeinde Martell im Südtiroler Bürgernetz

Kontakt

Rathaus

MEIERN 96, 39020 Martell

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Zuletzt aktualisiert: 17.04.2024, 16:51 Uhr

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