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Zahlungsdienst für die Trink- und Abwasserwasserversorgung.
Dienst aktiv
Natürliche oder juristische Personen, die die Trink- und Abwassergebühr für Immobilien auf dem Gemeindegebiet entrichten müssen.
Die Bezahlung der Trink- und Abwassergebühr kann über die von der Behörde ausgestellten pagoPA-Bescheide erfolgen.
Zahlungsmöglichkeiten:
Eine Zahlungsbestätigung
Die Zahlungsfrist ist auf der erhaltenen Zahlungsaufforderung angegeben.
Für den Online-Zahlungsdienst fallen Provisionen an, die je nach gewähltem Zahlungsdienstleister (PSP) variieren können.
Nutzungsbedingungen herunterladen
Zuletzt aktualisiert: 30.09.2025, 14:21 Uhr