Votivlampengebühr

Die Votivlampengebühr ist eine Gebühr für die Beleuchtung von Gräbern, Grabnischen, Familienkapellen, Kolumbarien, Ossuarien, Gedenksteinen und/oder Grabsteinen auf dem Friedhof.

Dienst aktiv

Für wen

Das Angebot richtet sich an Angehörige von Menschen, die auf städtischen Friedhöfen begraben sind.

Beschreibung

Die Votivlampengebühr ist eine Gebühr für die Beleuchtung von Gräbern, Grabnischen, Familienkapellen, Kolumbarien, Ossuarien, Gedenksteinen und/oder Grabsteinen auf dem Friedhof.

So geht's

Die Bezahlung von Votivlampen kann über die von der Behörde ausgestellten pagoPA-Bescheide erfolgen.

Zahlungsmöglichkeiten:

  • PagoPA: Drücken Sie die Schaltfläche „Zugang zum Dienst“ und folgen Sie den Anweisungen. Sie können mit Ihrer Karte oder Ihrem Konto bezahlen.

Was ist notwendig

  • SPID, elektronischer Personalausweis (CIE) oder Nationaler Dienstausweis (CNS);
  • den PagoPA-Mitteilungscode, den Sie auf der Zahlungsmitteilung finden;
  • die Daten des Kontos oder der Karte, mit der Sie die Zahlung vornehmen möchten;

Was Sie erhalten

Eine Zahlungsbestätigung

Fristen und Fälligkeiten

Die Zahlungsfrist ist auf der erhaltenen Zahlungsaufforderung angegeben

Kosten

Für den Online-Zahlungsdienst fallen Provisionen an, die je nach gewähltem Zahlungsdienstleister (PSP) variieren können.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Zugang zum Dienst

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 30.09.2025, 14:15 Uhr

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