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Die Votivlampengebühr ist eine Gebühr für die Beleuchtung von Gräbern, Grabnischen, Familienkapellen, Kolumbarien, Ossuarien, Gedenksteinen und/oder Grabsteinen auf dem Friedhof.
Dienst aktiv
Das Angebot richtet sich an Angehörige von Menschen, die auf städtischen Friedhöfen begraben sind.
Die Bezahlung von Votivlampen kann über die von der Behörde ausgestellten pagoPA-Bescheide erfolgen.
Zahlungsmöglichkeiten:
Eine Zahlungsbestätigung
Die Zahlungsfrist ist auf der erhaltenen Zahlungsaufforderung angegeben
Für den Online-Zahlungsdienst fallen Provisionen an, die je nach gewähltem Zahlungsdienstleister (PSP) variieren können.
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Zuletzt aktualisiert: 30.09.2025, 14:15 Uhr