Trink- und Abwassergebühr

Die Gemeinde ist für den öffentlichen Trinkwasserversorgungsdienst in der Gemeinde Martell zuständig und verantwortlich.

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2022

Lesedauer

2 Minuten

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Die Gemeinde ist für den öffentlichen Trinkwasserversorgungsdienst in der Gemeinde Martell zuständig und verantwortlich.

Tarife

Die Tarife für den öffentlichen Trinkwasserversorgungsdienst werden von der Gemeinde für das gesamte Gemeindegebiet festgelegt. Die Gemeinde beschließt die Trinkwassertarife jährlich vor der Verabschiedung des Haushaltsvoranschlages unter Berücksichtigung der Bestimmungen des D.L.H. vom 16. August 2017, Nr. 29, i.g.F. und im Sinne der Artikel 7 und 7/bis des LG vom 18. Juni 2002, Nr. 8, i.g.F.

Berechnung des Tarifs

Die mit dem Trinkwassertarif abzudeckenden Gesamtkosten werden in folgende Kategorien der Wassernutzung gegliedert:

  • Nutzung Haushalte;
  • Nutzung Nicht-Haushalte;
  • gemischte Wassernutzung;
  • Nutzung Landwirtschaft: nur ermäßigter Tränktarif

Die Zweitwohnungen werden der Kategorie Haushalt zugeordnet.

Der Trinkwassertarif setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:

  • jährlicher Fixtarif: dieser deckt 30% der Gesamtkosten und wird auf der Grundlage der Zählergröße und des Vorhandenseins von Feuerlöschhydranten und/oder Sprinklern definiert; Für jene Gebäude welche über keinen Gemeindetrinkwasseranschluss sondern über einen ausschließlichen Privatwasseranschluss verfügen wird der jährliche Fixtarif „Feuerlöschhydranten“ berechnet.
  • verbrauchsabhängiger Tarif

Die Abwassergebühr setzt sich aus den Beträgen für den Kanaldienst und die Abwasserbehandlung zusammen. Sie wird von der Gemeinde festgelegt und in m³ berechnet. Für die Berechnung des Tarifs wird die Menge des verbrauchten Trinkwassers herangezogen. Es wird zwischen häuslichen und industriellen Abwässern unterschieden. Für den erhobenen Abwasserverbrauch wird zumindest einmal im Jahr eine Rechnung ausgestellt.

Anschlusspflicht

Alle Gebäude, welche weniger als 200 Meter vom Trinkwasserleitungsnetz entfernt sind, müssen an das Netz angeschlossen werden, sofern dies die Druckverhältnisse erlauben.

Gebühren 

Trinkwasser

Fixtarif ab 01.01.2024:

  • Zähler 0,25 Zoll: 7,73 Euro
  • Zähler 0,5 Zoll: 15,46 Euro
  • Zähler 0,75 Zoll: 23,20 Euro
  • Zähler 1 Zoll: 30,93 Euro
  • Zähler 1,25 Zoll: 38,66 Euro
  • Zähler 1,5 Zoll: 46,39 Euro
  • Zähler 2 Zoll: 61,86 Euro
  • Zähler 2,5 Zoll: 77,32 Euro
  • Hydrantgebühr: 216,51 Euro

Verbrauchsabhängiger Tarif ab 01.01.2024:

  • Nutzung Haushalte
    0,6504 Euro / m³
  • Nutzung Nicht-Haushalte
    bis 200 m³ 0,6504 Euro / m³
    über 200 m³ 0,8455 Euro / m³
  • Nutzung Gemischt
    bis 120 m³ Einheitstarif Nutzung Haushalte 0,0,6504 Euro / m³
    Tarif Nutzung Nicht Haushalt bei einem Jahresvolumen bis 200 m³ 0,6504 Euro / m³
    erhöhter Tarif bei einem Jahresvolumen über 200 m³ 0,8455 Euro / m³
  • Nutzung Tränktarif
    0,5203 Euro / m³

Abwasser

  • Ableitung
    1,12 Euro / m³ des Trinkwasserverbrauches (Ableitung und Klärung = 2,08 Euro)
  • Klärung
    0,88 Euro / m³ des Trinkwasserverbrauches (Ableitung und Klärung = 2,08 Euro)

alle Beträge zzgl. 10% MwSt.

Verordnung

Verordnung über den öffentlichen Trinkwasserversorgungsdienst

Provisorische Anschlüsse

Das Ansuchen für einen provisorischen Anschluss für Bauarbeiten muss gleichzeitig mit dem Antrag um Erlass der Baukonzession vorgelegt werden. In diesen Fällen behält der Betreiber das Recht vor, die Notwendigkeit und Möglichkeit des Anschlusses zu überprüfen.

Diese Anschlüsse sind zeitlich begrenzt und es ist ein Wasserzähler anzubringen. Es werden die bezogene Wassermenge sowie die Leihgebühr für den Wasserzähler verrechnet.

Die Kosten für die Errichtung der technischen Anlagen für den provisorischen Anschluss an die bestehende Hauptleitung gehen zu Lasten des Kunden.

Ansuchen um einen provisorischen Anschluss an die Trinkwasserleitung der Gemeinde Martell (Bauwasser)

Kontakt

Rathaus

MEIERN 96, 39020 Martell

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 23.05.2024, 15:25 Uhr

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