Verordnung über die Organisation der Verwaltungsverfahren und Einrichtung der Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten

Diese Verordnung enthält in Umsetzung des Artikels 63, Absätze 1 und 2 des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9, in geltender Fassung, in der Folge als „Gesetz“ bezeichnet, Bestimmungen zu den Rechtssubjekten, Formen und Vorgangsweisen zur Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse, die dieser Gemeinde auf Grund des V. und VI. Titels des Gesetzes übertragen sind.

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Veröffentlichungsdatum

17.05.2024

Beschreibung

Diese Verordnung enthält in Umsetzung des Artikels 63, Absätze 1 und 2 des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9, in geltender Fassung, in der Folge als „Gesetz“ bezeichnet, Bestimmungen zu den Rechtssubjekten, Formen und Vorgangsweisen zur Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse, die dieser Gemeinde auf Grund des V. und VI. Titels des Gesetzes übertragen sind.

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MEIERN 96, 39020 Martell

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Veröffentlichungsdatum

17.05.2024

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Zuletzt aktualisiert: 23.05.2024, 16:16 Uhr