Ab dem Jahr 2021 wurde die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen (canone patrimoniale di concessione, autorizzazione o esposizione pubblicitaria) eingeführt, welche die Steuer für die Besetzung von öffentlichem Grund (TOSAP), die Gebühr für die Besetzung von öffentlichem Grund (COSAP), die Werbesteuer und die Gebühr für den Plakatierungsdienst (ICPDPA), die Gebühr für die Errichtung von Werbemitteln (CIMP) und die nicht anerkennende Konzessionsgebühr ersetzt.
Die Anträge müssen 15 Tage vor der Besetzung oder der Errichtung eingereicht werden. Bei erwiesener Notwendigkeit kann das zuständige Amt/der Konzessionär die oben genannte Frist verkürzen.
Für nähere Informationen zu Tarifen, Berechnung und Einzahlung der Gebühr sowie eventuelle Fragen wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Gemeinde.