Das Ansuchen für einen provisorischen Anschluss für Bauarbeiten muss gleichzeitig mit dem Antrag um Erlass der Baukonzession vorgelegt werden. In diesen Fällen behält der Betreiber das Recht vor, die Notwendigkeit und Möglichkeit des Anschlusses zu überprüfen.
Diese Anschlüsse sind zeitlich begrenzt und es ist ein Wasserzähler anzubringen. Es werden die bezogene Wassermenge sowie die Leihgebühr für den Wasserzähler verrechnet.
Die Kosten für die Errichtung der technischen Anlagen für den provisorischen Anschluss an die bestehende Hauptleitung gehen zu Lasten des Kunden.