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Die/Der Gemeindesekretär/in ist die/der ranghöchste Beamtin/er der Gemeinde und untersteht in funktioneller Hinsicht dem Bürgermeister. Sie/Er wird vom Gemeinderat nach den Bestimmungen des einschlägigen Regionalgesetzes ernannt und muss in das entsprechende für die Provinz Bozen eingerichtete regionale Verzeichnis eingetragen sein.
Der/die Gemeindesekretär/in ist der/die ranghöchste Beamte/in der Gemeinde. Zu seinen/ihren wesentlichen Aufgaben gehören:
Zuletzt aktualisiert: 10.09.2025, 15:34 Uhr