Zu den Hauptaufgaben des Amts gehören:
- Festsetzung und Einhebung von Gemeindeabgaben (z. B. Müllgebühren, Grundsteuer, Konzessionsabgaben),
- Verwaltung von Steuererklärungen und Zahlungsaufforderungen,
- Bearbeitung von Anträgen auf Steuerermäßigungen oder -Befreiungen,
- Kontrolle und Mahnwesen bei Zahlungsrückständen,
- Zusammenarbeit mit anderen Ämtern und externen Stellen (z. B. Steuerberatung, Buchhaltung).
Das Amt trägt wesentlich zur Finanzierung der kommunalen Leistungen und zur Einhaltung der steuerlichen Pflichten bei.