Verordnung über die Organisation der Verwaltungsverfahren und Einrichtung der Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten

Diese Verordnung enthält in Umsetzung des Artikels 63, Absätze 1 und 2 des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9, in geltender Fassung, in der Folge als „Gesetz“ bezeichnet, Bestimmungen zu den Rechtssubjekten, Formen und Vorgangsweisen zur Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse, die dieser Gemeinde auf Grund des V. und VI. Titels des Gesetzes übertragen sind.

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Veröffentlichungsdatum

17.05.2024

Beschreibung

Die Gemeinde Martell hat eine Servicestelle eingerichtet, die sich um Bau- und Landschaftsprojekte kümmert und die nötigen Genehmigungen bearbeitet. Diese Stelle prüft, ob alle Unterlagen vollständig sind, holt nötige Gutachten ein und sorgt für einen schnellen Ablauf der Verfahren.

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Veröffentlichungsdatum

17.05.2024

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Zuletzt aktualisiert: 08.09.2025, 10:50 Uhr