Verordnung über die Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle

In der Gemeinde Martell wird die Abfallbewirtschaftungsgebühr nach Maßgabe des Art. 33 des Landesgesetzes vom 26. Mai 2006, Nr. 4 und nachfolgende Änderungen, des Dekretes des Landeshauptmannes vom 24. Juni 2013, Nr. 17, sowie gemäß der Bestimmungen dieser Verordnung eingeführt.

Veröffentlichungsdatum

12.04.2024

Beschreibung

Die Verordnung beschreibt, wie Müll in der Gemeinde Martell gesammelt, getrennt und entsorgt wird.
Es gibt klare Regeln für die Mülltrennung, die Nutzung von Sammelstellen und die Entsorgung von gefährlichen Abfällen.
Die Gemeinde überwacht die Einhaltung der Vorschriften und kann bei Verstößen Strafen verhängen.

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Veröffentlichungsdatum

12.04.2024

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Zuletzt aktualisiert: 02.09.2025, 11:55 Uhr

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