Ab dem Jahr 2021 wurde die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen (canone patrimoniale di concessione, autorizzazione o esposizione pubblicitaria) eingeführt, welche die Steuer für die Besetzung von öffentlichem Grund (TOSAP), die Gebühr für die Besetzung von öffentlichem Grund (COSAP), die Werbesteuer und die Gebühr für den Plakatierungsdienst (ICPDPA), die Gebühr für die Errichtung von Werbemitteln (CIMP) und die nicht anerkennende Konzessionsgebühr ersetzt.
Die Anträge müssen 15 Tage vor der Besetzung oder der Errichtung eingereicht werden. Bei erwiesener Notwendigkeit kann das zuständige Amt/der Konzessionär die oben genannte Frist verkürzen.
Die Plakatierungsvermögensgebühr ist in der Gemeinde Martell nicht vorgesehen.
Verordnung
Verordnung Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen
Festlegung der Zonen und Kategorien sowie der Tarife
Festlegung der Zonen und Kategorien sowie der Tarife zwecks Anwendung der Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und der Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten.
Ansuchen
Ersatzerklärung für Stempelmarke
Ersatzerklärung für Stempelmarke
Vermögensgebühr für Werbemaßnahmen
Für nähere Informationen zu Tarifen, Berechnung und Einzahlung der Steuer sowie eventuelle Fragen wenden Sie sich bitte an die Firma Südpla GmbH (Tel. +39 0473 247 118 , Adresse: Meran, Sinich - Kravoglstraße 2, E-Mail-Adresse: info@sudpla.it, Homepage: www.sudpla.it).