Einzelhandelsbetriebe

Wer eine Handelstätigkeit eröffnen oder eine Handelstätigkeit einstellen, ein bestehendes Geschäft übernehmen, ein Geschäft verlegen, die Verkaufsfläche eines Geschäftes erweitern, das Warensortiment ändern oder Geschäfte zusammenlegen möchte, muss digital über den Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten (SUAP) bei der gebietsmäßig zuständigen Gemeinde eine zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns einreichen.

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2022

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Wer eine Handelstätigkeit eröffnen oder eine Handelstätigkeit einstellen, ein bestehendes Geschäft übernehmen, ein Geschäft verlegen, die Verkaufsfläche eines Geschäftes erweitern, das Warensortiment ändern oder Geschäfte zusammenlegen möchte, muss digital über den Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten (SUAP) bei der gebietsmäßig zuständigen Gemeinde eine zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns einreichen. In den folgenden 60 Tagen prüft die Gemeinde das Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen sowie die hygienischen und sanitären Voraussetzungen der Verkaufslokale.

Alle Informationen diesbezüglich finden Sie unter folgendem Link: Online Dienste der Gemeinde Martell im Südtiroler Bürgernetz

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MEIERN 96, 39020 Martell

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Zuletzt aktualisiert: 23.05.2024, 15:27 Uhr

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