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Das Dokument ist ein Antragsformular für die Reduzierung der Müllgebühr für Personen im Alters- Pflegeheim.
Bei Personen, welche nachweislich im Alters-/ Pflegeheim untergebracht sind, den Wohnsitz jedoch in der Gemeinde beibehalten, wird die Mindestentleerungsmenge nicht berechnet. Der Antrag für diese Sonderermäßigung muss schriftlich bei der Gemeinde beantragt werden und wird vom ersten Tag des Monats, der jenem folgt, in dem der Antrag eingereicht wurde, wirksam.
Zuletzt aktualisiert: 10.09.2025, 09:58 Uhr