Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) bezahlen

Mit der GIS wird der Besitz von Immobilien im Gemeindegebiet, und zwar von Gebäuden und Baugründen, mit beliebiger Zweckbestimmung und von beliebiger Art, einschließlich der Hauptwohnung samt Zubehör besteuert. Auch in der Phase von Bau-, Wiederaufbau- oder Wiedergewinnungsarbeiten ist die GIS geschuldet.

Dienst aktiv

Themen

Für wen

Folgende Personen sind verpflichtet, die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) zu entrichten:

  • die Eigentümer oder die Inhaber von dinglichen Rechten (Fruchtgenuss-, Nutzungs-, Wohn-, Überbaurecht) an Gebäuden und Baugründen;
  • der Konzessionsinhaber, wenn Domänenvermögen oder unverfügbares Vermögen in Konzession gegeben wird;
  • der Leasingnehmer für geleaste Immobilien auch falls erst geplant oder falls sie sich erst im Bau befinden;
  • der Ehemann/die Ehefrau, dem/der die eheliche Wohnung zugewiesen wurde;
  • dem Elternteil, dem die Wohnung aufgrund der Anvertrauung des Kindes oder der Kinder zugewiesen wurde;
  • Reallast "Ausgedinge": der Übergeber und seine Ehegattin müssen die GIS für jene Räume bezahlen, die sie tatsächlich noch bewohnen.

Beschreibung

Die Autonome Provinz Bozen hat mit Landesgesetz Nr. 3 vom 23. April 2014 die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) eingeführt, welche im Landesgebiet ab dem Jahr 2014 vollständig alle mit staatlichen Rechtsvorschriften eingeführten Gemeindesteuern auf Immobilien (TASI und IMU) ersetzt.

Mit der GIS wird der Besitz von Immobilien im Gemeindegebiet, und zwar von Gebäuden und Baugründen, mit beliebiger Zweckbestimmung und von beliebiger Art, einschließlich der Hauptwohnung samt Zubehör besteuert. Auch in der Phase von Bau-, Wiederaufbau- oder Wiedergewinnungsarbeiten ist die GIS geschuldet.

So geht's

Nachdem der Betrag der zu zahlenden GIS berechnet wurde, kann das F24-Formular ausgefüllt werden, um die Zahlung vorzunehmen.

Was ist notwendig

Für die Berechnung und Zahlung ist es notwendig, Folgendes zu wissen:

  • die Katasterdaten Ihrer Immobilie;
  • den Wert der von der Gemeinde festgesetzten Gebühren.

Was Sie erhalten

Das F24-Formular, mit dem die Zahlung getätigt werden kann. 

Fristen und Fälligkeiten

Die GIS kann in zwei Raten gezahlt werden:

  • bis zum 16. Juni für die Zahlung des Akontos;
  • bis zum 16. Dezember für die Zahlung des Saldo.

Fällt dieser Termin auf einen Samstag oder Sonntag, verlängert sich die Frist auf den folgenden Montag.

Kosten

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Zugang zum Dienst

Kontakte

Verantwortliche Organisationseinheit

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 07.01.2026, 09:07 Uhr